Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die Firma "Elektronik & Netzwerk Daniel Schöni, Ingenieurbüro" wird im folgenden Text der Einfachheit halber als "elnet.ch" bezeichnet. Alle Einträge "elnet.ch" gelten für diese Firma.

 

1.  Geltungsbereich

Die Lieferung von Waren, sowie das Erbringen von Dienstleistungen durch elnet.ch erfolgt ausschliesslich unter Anwendung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Einkaufsbedingungen des Kunden, die von elnet.ch nicht schriftlich anerkannt wurden, sind nicht verbindlich.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

 

2.  Vertragsabschluss

Angebote von elnet.ch sind unverbindlich und freibleibend.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und elnet.ch kommt mit der gegenseitigen Vertragsunterzeichnung oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von elnet.ch zustande.

Der Vertrag richtet sich ausschliesslich nach dessen Inhalt bzw. nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten sich nach der Auftragsbestätigung technische Probleme bei der Erbringung von Leistungen ergeben, ist elnet.ch jederzeit berechtigt, die Annahme der Bestellung zu widerrufen.

Jegliche Haftung für daraus entstandenen Schaden beim Kunden wird explizit ausgeschlossen.

 

3.  Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich netto, in der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Währung  ohne  Mehrwertsteuer,  Abgaben,  Zölle,  Transport, Verpackung und Versicherung.

Die Rechnungen von elnet.ch sind netto bis zum Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig.

Unvollständige Zahlungen werden mit einer Bearbeitungspauschale nachbelastet.

Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an in Verzug.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Leistungen oder einer Akontozahlung im Verzug, kann elnet.ch weitere Leistungen zurückstellen.

Bei Zahlungsverzug kann elnet.ch eine Verzugspauschale von bis zu 5%, sowie sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten wie Anwaltshonorare, Kosten von Inkassobüros, aber auch eigene Aufwände in Rechnung stellen.

Gegenansprüche des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung von elnet.ch verrechnet werden.

Die Rechnungen sind zur Zahlung fällig, auch wenn der Kunde Mängel rügt.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers.

 

4.  Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall im Abgang der Lieferung ab Versandort auf den Kunden über.

Wird die Lieferung auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Versandort vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über.

Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert und versichert.

 

5.  Schutzrechte Dritter

Werden durch das Erbringen von Dienstleistungen oder die Herstellung von Produkten nach Angaben und Wünschen des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, so haftet der Kunde für alle sich daraus ergebenden Schäden.

Der Kunde verpflichtet sich, elnet.ch insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

6.  Liefertermine

Verbindlich sind nur schriftlich zugesicherte Termine.

Die Termine verlängern sich angemessen, wenn elnet.ch Angaben, die für die Ausführung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich ändert, sowie wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Verantwortung von elnet.ch liegen, wie höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Naturereignisse, Krieg, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Unfälle, Krankheit, sowie verspätete, fehlerhafte oder ausbleibende Zulieferungen.

elnet.ch ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und zu verrechnen.

Bei Verzögerungen hat der Kunde elnet.ch eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung des Auftrages zu gewähren, mindestens jedoch die auf der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit.

Falls er bei ungenutztem Ablauf der Nachfrist die Annahme der Leistung verweigern will, hat er dies elnet.ch vorgängig schriftlich mitzuteilen.

 

7.  Arbeitsunterlagen

Arbeitsunterlagen, Schemas, Layoutpläne, Mechanische Zeichnungen und Pläne, Produktionsdaten, Software und Diagramme, sowie andere EDV-Daten, die von elnet.ch zu Entwicklungs- oder Produktionszwecken aufgrund von Absprachen, Beschreibungen, Zeichnungen, vorgelegten Materialien oder elektronischen Daten des Kunden erstellt wurden, stellen Produktionswerkzeuge dar und sind Eigentum der elnet.ch, sofern ein Verkauf nicht abgesprochen und vertraglich festgelegt wurde.

 

8.  Mängelrüge

Der Kunde hat die von elnet.ch gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen innert 10 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung zu prüfen.

Werden in dieser Zeit keine Mängel schriftlich gerügt, so gelten die Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel, Identität und Menge als vollständig, einwandfrei und genehmigt.

Die Gewährleistungs- und Verjährungsfristen betragen zwölf Monate. Sie werden mit Anerkennung oder Bestätigung eines Mangels nicht unterbrochen.

 

9. Haftung

Ordentlich gerügte Mängel werden innert einer vom Kunden zu gewährenden angemessenen Nachfrist nach Wahl der elnet.ch durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben.

Mängel, welche eine Haftung der elnet.ch auslösen, sind nur solche Abweichungen des gelieferten Produkts von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen, welche dessen Tauglichkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch deutlich einschränken.

elnet.ch haftet für Schäden der Kunden nur, soweit diese von ihr nachweisbar vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.

In keinem Fall haftet elnet.ch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

 

10. Export

Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften.

 

11. Gültigkeit von Vertragsbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die betroffenen Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen.

 

12. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer-bedingungen betreffen, ist das Gericht am Sitz der beklagten Partei ausschliesslich zuständig.

Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht.

 

Benzenschwil, November 2015